Wir beraten Sie im Scheidungsrecht
Als Teil des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragen und Problemen rund um die Beendigung einer Ehe. Wir helfen Ihnen dabei von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und bei der Abwicklung der sogenannten Scheidungsfolgesachen, wie z.B. Unterhaltsfragen, der Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs und Streitigkeiten bezüglich eventuell vorhandener Kinder.