Wir beraten Sie im Erbrecht
Dabei helfen wir Ihnen sowohl bei der Vorsorge und Nachlassregelung durch Testamente und Verträge, als auch bei Schwierigkeiten nach einem Erbfall.
Wir beraten Sie unter anderem
- bei der Testamentsgestaltung,
- bei Fragen zum Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch,
- bei Vermächtnissen,
- bezüglich Enterbungen und
- bezüglich Schenkungen durch den Erblasser, die den Nachlass mindern.