Wir beraten Sie im Familienrecht
Wir stehen Ihnen bei allen Problemen rund um Ehe und Familie mit Rat und Tat zur Seite.
Insbesondere beraten und vertreten wir Sie
- bei Trennung und Scheidung,
- bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften,
- bezüglich Fragen des Trennungsunterhalts und der nachehelichen Unterhaltspflicht,
- beim Zugewinnausgleich,
- beim Versorgungsausgleich sowohl nach altem, als auch nach neuem Recht,
- bezüglich des Kindesunterhaltes,
- bei Fragen und Problemen rund um das Umgangsrecht,
- bei Schwierigkeiten mit der Ausübung oder Übertragung der elterlichen Sorge.